Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“ Tambach-Dietharz
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Hausordnung

1. Allgemeine Verhaltensregeln:

Jeder hat sich in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet oder schädigt.

Um sich in der Schule wohlfühlen zu können, ist es notwendig, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenpersonal, Ordnungsdienste und Aufsichtsführende in ihrem Bemühen um Sauberkeit und Ordnung zu unterstützen sowie Außenanlagen, Einrichtungen der Schule und Lehrmittel zu schonen.

Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder das Zusammenleben stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Bei begründetem Verdacht sind die Lehrer berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet der Schulleiter.

Es ist der Schule angemessene Kleidung zu tragen. Wir dulden keine Aufdrucke auf Kleidung mit rassistischen, beleidigenden, gewalt- oder drogenverherrlichenden oder sexistischen Inhalten. Mützen und Caps im Unterricht sind nicht gestattet.

2. Einzelregelungen:

Der Unterricht beginnt 7.45 Uhr. Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt durch den aufsichtsführenden Lehrer 10 Minuten, bei extremer Witterung 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Eintreffen des Schulbusses. Von der Bushaltestelle aus begeben sich die auswärtigen Schüler sofort auf das Schulgelände. Alle Schüler haben die Pflicht rechtzeitig, mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, in den entsprechenden Räumen zu erscheinen. Bei zweimaligem, selbstverschuldetem Zuspätkommen holt der Schüler die gesamte Unterrichtsstunde an einem von der Schule festgelegten Termin nach. Verpasste Lernzielkontrollen werden ebenfalls zum nächsten Nacharbeitstermin nachgeholt.

Für die Garderobe der Schüler sind die entsprechenden Einrichtungen in den Räumen zu nutzen.

Mit dem Klingeln zum Stundenbeginn sind alle Schüler entsprechend vorbereitet (Arbeitsmittel liegen bereit und Aufmerksamkeit ist hergestellt) in ihren Klassenräumen. Die Fachräume Chemie, Physik, Biologie und Wirtschaft/Technik werden in der Regel nur im Beisein des Fachlehrers betreten. Für die Turnhalle gilt eine gesonderte Hallenordnung.

Die Außentüren in den Räumen 12, 22, 32, 14, 24, 34 sind als Fluchtwege unbedingt freizuhalten. Ein widerrechtliches Öffnen der Fluchtverschlüsse dieser Türen ist ebenso untersagt wie das widerrechtliche Betreten der Außentreppen.

In der Frühstückspause von 9:20 Uhr bis 9:40 Uhr und in der Mittagspause von 12:05 Uhr bis 12:35 Uhr erholen sich die Schüler auf dem Schulhof hinter dem Gebäude der Regelschule. Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, nutzen die entsprechenden Einrichtungen im Bürgerhaus.

Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt in den Fluren des Erdgeschosses und der ersten Etage des Schulgebäudes gestattet. Die Entscheidung trifft der aufsichtsführende Lehrer. Alle Schüler haben die Möglichkeit, in diesen Pausen die Versorgungseinrichtungen im Erdgeschoss bzw. auf dem Schulhof zu nutzen.

Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des aufsichtsführenden Lehrers oder der Schulleitung zulässig. Das Aufsuchen der Toiletten ist nur während der Pausenzeiten gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.

Für das Sauberhalten der Außenanlagen und des Pausenhofes sind die jeweils wöchentlich eingeteilten Klassen verantwortlich. Es ist zu sichern, dass täglich für Ordnung und Sauberkeit gesorgt wird.

Es besteht die Möglichkeit, ein Schließfach zu benutzen. Vor den Sommerferien muss das Schließfach geräumt werden, um der Betreiberfirma eine Revision zu ermöglichen.

In den Schulgebäuden, auf dem gesamten Schulgelände, auf dem Weg zum Bürgerhaus und in den von der Schule genutzten Räumlichkeiten der Schulspeisung ist das Rauchen untersagt. Der Parkplatz- und Spielplatzbereich an der Burgstallstraße wird als rauchfreie Zone festgelegt.

Den Schülern ist es gestattet, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Dafür sind die Fahrradständer zu nutzen. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrads auf dem Schulgelände wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.

Mobiltelefone und technische Geräte aller Art sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und sicher in der Schultasche zu verwahren. Während des gesamten Schultags (Unterricht und Pausenzeiten) ist die Benutzung auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Missachtung wird das Gerät von der Lehrkraft eingezogen und kann ausschließlich von den Erziehungsberechtigten nach Schulschluss im Sekretariat abgeholt werden.

Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des Schulbetriebes auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Verlust, Diebstahl und Beschädigungen der genannten Geräte und sonstiger Wertgegenstände besteht generell kein Versicherungsschutz.

Tambach-Dietharz, 11.09.2023

F. Sikorski

Schulleiter

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